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AGB:

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Vertragsbedingungen:  

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Mit der Auftragsbestätigung ensteht ein verbindlicher Vertrag, an den sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber wie folgt zu halten haben:

Mit der Buchung des Auftragnehmers wird eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar in bar an den Auftragnehmer, per Paypal oder per Überweisung auf dessen Bankkonto binnen 14 Tagen.

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Mit dem Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren.

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Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist der Auftragnehmer weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:

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- Bis 4 Wochen vor dem festgesetzten Foto- bzw. Videoshooting Termin ist eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten               Auftragssumme zu entrichten.

- Bis 2 Wochen vor dem Foto- bzw. Videoshooting Termin sind es 75 %.

- Bis 1 Woche vor dem Foto- bzw. Videoshooting Termin sind es 90 %.

- Ab 1 Woche bis zum Tag des Foto- bzw. Videoshooting Termins sind 100 % fällig.

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Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen bzw. videografischen Tätigkeit  fällig.

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Wird der Vertrag vom Auftraggeber aufgelöst, so sind auch die im Vorfeld (vor dem Foto- bzw. Videoshooting Termin) vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location und Besprechungen mit den Auftraggebern) gesondert zu vergüten.

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Der Auftragnehmer räumt bei einem Hochzeitsshooting dem Auftraggeber eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nichtkommerziellen Gebrauch ein.

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Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos bzw. Videos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Auftraggeber haben diese den Copyright-Vermerk des Auftragnehmers in ausreichender Verbindung zu den veröffentlichten Aufnahmen anzubringen.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die angefertigten Aufnahmen insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

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Benutzungs- und Verbotsrechte des Fotografen bzw. Videografen

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Der Fotograf bzw. Videograf kann sich in jedem Fall auf die dem Urheber nach §§ 11 ff. UrhG zustehenden Rechte berufen. Er allein darf bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Zudem obliegt ihm das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an der Fotografie bzw. Videografie sowie auf Namensnennung. Aufnahmen bzw. Video sind grundsätzlich so zu bezeichnen, dass sie dem jeweiligen Fotografen bzw. Videografen zugeordnet werden können. Auch kann der Fotograf bzw. Videograf eine Verfremdung oder andere Beeinträchtigungen seines Werkes verbieten.

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Dem Fotografen bzw. Videografen steht das ausschließliche Recht zu, seine Bilder zu verwerten, wie z.B. die Vervielfältigung, Verbreitung oder eine Ausstellung. Nur er darf seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch Bearbeitungen oder Umgestaltungen seiner Aufnahmen dürfen nur mit der Einwilligung des Fotografen bzw. Videografen veröffentlicht oder verwertet werden.

Dem Fotografen bzw. Videografen stehen sämtliche Rechte an seinen eigenen Werken zu. Er muss jedoch in besonderem Maße die Rechte anderer Personen beachten, wenn er Aufnahmen von diesen macht und anschließend verwertet.

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Die Auftraggeber werden in Kenntnis gesetzt, dass alle angefertigten Aufnahmen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Die Auftraggeber kennen den Stil des Auftragnehmers und verzichten ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Gestaltungsspielraums sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei dem Event anwesenden Personen auch tatsächlich aufgenommen werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von den Auftraggebern tatsächlich gewünscht wird. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann keine Garantie für spezifische Bilder oder Szenen geben. Sollten bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sein, müssen diese konkret mit dem Auftragnehmer besprochen und gesondert vereinbart werden.

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in ihrer eigenen Verantwortung liegt, die Genehmigungen für Aufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist.

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Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber, den Auftragnehmer über die nächsten wichtigen Schritten zu informieren und den zeitlichen Ablaufplan zu kommunizieren.
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Der Auftragnehmer wird die erstellen Aufnahmen sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Aufnahmen. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

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Nach Erhalt der fertigen Fotos bzw. Videos hat der Auftraggeber die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen das Material zu sichten und ggf. Änderungen anzumerken. Änderungen, die darüber hinaus stattfinden, sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Moritz Freisinger

Ratiborstr. 4

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